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Gebührenpflichtige Autobahnen und Landstraßen
Kategorie: Polen Infos

Gebühren für Gebührenpflichtige Autobahnen die Landstraßen sind nicht gebührenpflichtig* mit Ausnahme:

(*) Die Gebühren für Landstraßen gelten für Unternehmer, die auf polnischem Gebiet sich erwerbsmäßig mit Beförderung beschäftigen (LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht) oder Transporte für den Eigenbedarf durchführen (Fahrzeug über 3,5 zulässiges Gesamtgewicht, oder kontruktionsmäßig geeignet für Beförderung von mehr als neun Personen mit Fahrer). Die Zahlscheine sind erhältlich in Zollämtern und einigen Postämtern.




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