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Ärztliche Behandlung in Polen
Kategorie: Polen Infos

Die Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes und ihre Familienangehörige, die als Touristen nach Polen kommen, können in Notfällen im Rahmen der in ihrem Heimatland geltenden Krankenkassen-Versicherung ärztlichen betreut werden. Unbedingt notwendig ist dabei das Vorlegen der bestätigten Formulars E-111. Das Formular E-112 mit Genehmigung der Versicherung berechtigt zur Behandlung (nicht nur bei Notfall). Studenten können alle medizinischen Leistungen auf der Grundlage des Formulars E-128 in Anspruch nehmen. Rentner haben während ihres Aufenthaltes in Polen Anspruch auf alle notwendigen Leistungen auf der Grundlage des bestätigten Formulars E-121.




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