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Halte dich an die Verkehrsvorschriften in Polen

Kategorie: Polen Infos

-Fahre immer auf der rechten Straßenseite, oder - bei mehrspurigen Fahrbahnen - auf der rechten Fahrbahn.

-Sowohl für den Fahrer als auch für Fahrgäste gilt während der Fahrt Gurtanlegepflicht. Kinder unter 12 Jahren und bis 150 cm dürfen nur in speziellen Sitzen, oder besonderen genehmigten Sicherheitsvorrichtungen befördert werden.

-Wenn du dich einer Bushaltestelle näherst, gewähre dem losfahrenden Buß Vorfahrt

-Benutze den Blinker wenn du die Absicht hast die Spur zu wechseln, z.B. beim Überholen.

-Für PKW oder andere Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5t gilt innerhalb geschlossener Ortschaften 50km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h. Auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h (zweispurig) oder 100 km/h (einspurig). Wenn du mit Anhänger fährst gilt die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Schnellstraßen und 80 km/h auf Autobahnen.

-Für Busse oder andere Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über gilt innerhalb geschlossener Ortschaften  die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf Autobahnen, Schnellstraßen und zweispurigen Straßen gilt 80 km/h

-Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann mittels Verkehrszeichen herabgesetzt oder erhöht werden.

-Lass Fußgängern an Fußgängerüberwegen und Radfahrern auf Radwegen Vorfahrt.

-Sei besonders vorsichtig bei Dämmerung. Fußgänger und Radfahrer können schwer zu erkennen sein.

-Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung ist nicht erlaubt.

-Fahre nicht unter Alkoholeinfluss. Die Promillegrenze liegt bei 0,2 Promille

- Vom 1. Oktober bis Ende Februar immer das Abblendlicht benutzen. Die Benutzung wird während des ganzen Jahren aus Sicherheitsgründen empfohlen.

-Nebelscheinwerfer nur bei Nebel oder starken Regen benutzen. Sichtweite weniger als 50m!

-Das Fahrzeug muss mit Feuerlöscher und Warndreieck ausgestattet sein.

-Halte an Autobahnen und Schnellstraßen nur an den dafür vorgesehenen Stellen.

-Dein Fahrzeug muss das Nationalitätskennzeichen tragen.

-Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.

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